Samstag, April 27, 2024

Beitragsordnung

Beitragsordnung

1. Folgende Jahresbeiträge für den Erwachsenenbereich werden erhoben:

a) Beitrag für aktive Mitglieder EUR 204,00
b) Beitrag für passive Mitglieder, EUR 90,00
c) ermäßigte Beiträge für unter a) und b) genannte Mitglieder bei Zahlung bis 28.02. EUR 194,00 / EUR 85,00

 

2. Folgende Jahresbeiträge für den Jugendbereich werden erhoben:

a) Beitrag für aktive Jugendliche EUR 142,00
b) Beitrag für passive Jugendliche, EUR 60,00
c) ermäßigter Beiträge für unter a) und b) genannte Jugendliche bei Zahlung bis 28.02. EUR 130,00 / EUR 54,00

Die Beitragsanpassung tritt rückwirkend ab dem 01.01.2018 in Kraft.

Zu 1. und 2. ist zusätzlich jährlich eine EDV-/Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,00 Euro zu zahlen. Ebenfalls wird bei Eintritt eine einmalige Gebühr in Höhe von 22,00 Euro erhoben für die An- und Abmeldung beim Berliner Fußball-Verband.

3. Beitragsfreiheit erlangen alle Vorstandsmitglieder gem.§ 12 (1) der gültigen Satzung des SSC Teutonia 1899 e.V. vom 24 April 1992 sowie alle Ehrenmitglieder. Mitglieder die ein offizielles Amt ausüben, können durch den Vorstand von der Beitragspflicht (bis auf Widerruf) freigestellt werden.

4. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen, spätestens bis zum 28. Februar eines jeden Jahres. Der Beitragseinzug im Erwachsenenbereich erfolgt zum 01.02. und im Jugendbereich zum 15.02. eines jeden Jahres.

5. Mit der Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten übernehmen diese mit ihrer Unterschrift auf der Eintrittserklärung die Haftung für die Beitragspflichten des minderjährigen Mitglieds.

6. Mitglieder über 18 Jahre, die noch die Schule besuchen, eine Lehre machen oder im Studium sind und außerdem ein Netto-Einkommen unter EUR 510,00 monatlich haben, können bei uns einen schriftlichen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen. OHNE Antrag muss selbstverständlich der volle Beitrag gezahlt werden! Soziale Härtefälle können vom geschäftsführenden Vorstand, auf Antrag mit Nachweis, gesondert entschieden werden.

7. Der Nachweis für berechtigte Beitragsermäßigung (z.B. Studienbescheinigung) muss regelmäßig erbracht werden (Bringschuld); sonst ist voller Beitrag zu entrichten.

8. Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine Änderung seiner Anschrift sofort mitzuteilen. Muss der Verein die Anschrift ermitteln, so wird eine Gebühr von EUR 20,00 erhoben.

9. Mitglieder mit Bankeinzug sind verpflichtet, Änderungen Ihrer Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Kann der Beitrag wegen Änderung der Bankverbindung oder mangels Deckung nicht eingezogen werden, ist das Mitglied verpflichtet, die dem Verein in Rechnung gestellten Gebühren zu tragen. Diese betragen zurzeit EUR 10,00.

Berlin, 23.02.2018