- Hinweise zur Notwendigkeit des Fotos und der persönlichen Daten Im Zusammenhang mit einem Fußballspiel muss überprüft werden, ob ein Spieler / eine Spielerin für diese Mannschaft spielberechtigt ist. Dazu wird u.a auch ein Spielerfoto benötigt. Da diese Überprüfung des Spielrechtes auch online im DFBnet erfolgen kann, ist es zwingend vorgeschrieben, dass das Foto in das DFBnet hochgeladen werden muss. Ohne dieses Foto und das Hochladen desselben ist eine diesbezügliche Überprüfung des Spielrechtes nicht möglich und es kann deshalb kein Spielrecht erteilt werden. Gleiches gilt für die persönlichen Daten (Nachname, Vorname und Geburtsdatum).
- Nutzung des Fotos und der persönlichen Daten Ansehen können dieses Foto dann • Alle Mannschaftsverantwortliche der Heimmannschaft,
• alle Mannschaftsverantwortlichen der Gastmannschaft,
• der Schiedsrichter (auch ggf. der Ersatzschiedsrichter) eines Spieles zwischen beiden Mannschaften,
• der zuständige Staffelleiter / die zuständige Staffelleiterin und ggf. auch sein(e) / ihr(e) Vertreter,
• im Falle eines sportgerichtlichen Verfahrens: die entsprechenden Sportrichter,
• der / die DFBnet-Administratoren der DFB-Medien und des BFV.
- Datenschutz Alle Mitarbeiter des BFV (ehren- und hauptamtlich) sowie des DFB bzw. der DFB-Medien, die Zugriff auf diese Daten und das Foto haben, haben eine Datenschutzerklärung unterschrieben, die gewährleitet, dass keine zweckwidrige Verwendung und Weitergabe stattfindet. Der BFV gewährt eine sachgerechte Verwendung auch im Rahmen der Satzung § 6a. Hier heißt es u.a.: „Der Verband und von ihm mit der Datenverarbeitung beauftragte Dritte sind bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gebunden. Sie stellen insbesondere sicher, dass die personenbezogenen Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der unbefugten Kenntnisnahme Dritter geschützt werden und ausschließlich die zuständigen Stellen Zugriff auf die Daten haben. Dies gilt entsprechend, wenn c. der Verband ein Informationssystem gemeinsam mit dem DFB oder anderen Verbänden nutzt und betreibt. Zugriffsrechte dürfen nur erteilt werden, soweit dies zur Erfüllung der Verbandszwecke notwendig oder aus anderen Gründen (insbesondere datenschutzrechtlich zulässig ist. Der Verband und von ihm mit der Datenverarbeitung beauftragte Dritte achten darauf, dass bei der Datenverarbeitung schutzwürdige Belange der Mitglieder berücksichtigt werden.“ Eine Funktion zum Herunterladen des Bildes aus dem DFBnet ist nicht gegeben. Gespeichert wird das Foto (und alle weiteren Daten des DFBnet) in einem Rechenzentrum in Deutschland. Auftraggeber ist hier DFB-Medien. Der BFV wiederum hat DFB-Medien beauftragt, die Bilder dort zu speichern. Der BFV hat dabei mit DFB-Medien eine „Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 Bundesdatenschutzgesetz“ abgeschlossen, die u.a. festlegt, dass die Daten vor Verlust und Missbrauch geschützt werden. Die vertraglich geregelte Zugriffskontrolle sieht u.a. vor, dass DFB-Medien dafür Sorge trägt, dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert oder entfernt werden können. Diese Vereinbarung wurde vom Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen (Sitz des DFB) und vom Datenschutzbeauftragten des BFV geprüft und als ausreichend empfunden.
- Verweildauer der Fotos und der persönlichen Daten Die Fotos werden als Referenzen zum jeweiligen Spielbericht gespeichert. Dies ist notwendig, um ggf. Nachweise für die Sportgerichtsbarkeit führen zu können, wenn Spielerfotos bewusst vor Spielen manipuliert werden. – 2 – – 2 – Für etwaige lange Sperren, schwarze Liste u.a. ist notwendig, dass die Spielerfotos auch im Nachhinein eingesehen werden können. Es wird bei DFB-Medien geprüft, wie die gesetzeskonforme Löschung bzw. Sperrung der Daten vollzogen werden kann. Dieses ist zurzeit noch nicht möglich, muss aber gemäß der aktuellen EU-Datenschutzrichtlinie auch erst im Mai 2018 vollständig umgesetzt sein. Im Übrigen verweisen wir auf § 35 Bundesdatenschutzgesetz.
- Nutzungsrecht des Fotos Die im Weiteren erwähnte Zusicherung, über die Bildrechte (insbesondere das Nutzungsrecht) zu verfügen, bedeutet (vereinfacht), dass der Eigentümer alle Rechte an dem Bild besitzt und die Nutzung des Bildes für die Spielrechtsüberprüfung erlaubt. Insbesondere bei Fotos von professionellen Fotografen ist dieses zu überprüfen, z. B. aber auch beim Download aus dem Internet. Bei selbst erstellten Fotos liegen die Rechte im Allgemeinen beim Spieler. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung, sondern dienen der vereinfachten Darstellung.
- Um die o. g. Spielrechtprüfung durchführen zu können, ist daher folgender Passus zu überprüfen und die entsprechende Option auszuwählen (Pflichtfeld bei zur Verfügung gestelltem Foto): Der Spieler / die Spielerin – im Fall von Minderjährigen ein gesetzlicher Vertreter – sichert zu, über alle Bildrechte, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte zu verfügen, die erforderlich sind, um das zur Verfügung gestellte Spielerfoto zu verarbeiten und zu nutzen, insbesondere, um es zeitlich und räumlich unbefristet zu speichern. Der Unterzeichnende ist ausdrücklich mit der vorgenannten Nutzung des Bildes einverstanden und willigt der zweckgebundenen Verarbeitung, Nutzung und Speicherung im vorgenannten Sinne ein.
Freiwillige Zusatzoption ohne Einfluss auf die Erteilung eines Spielrechtes
Der Spieler / die Spielerin – im Fall von Minderjährigen ein gesetzlicher Vertreter – willigt hiermit ein, dass das zur Verfügung gestellte Lichtbild und die persönlichen Daten durch den SSC Teutonia 1899 e.V., den Berliner Fußball-Verband e. V. und die DFB-Medien GmbH & Co KG in Print- und Online-Medien, wie z.B. auf den Internet-Seiten des Vereins und Verbands und auf der Online-Plattform des Amateurfußballs „FUSSBALL.DE“ einschließlich der damit verbundenen mobilen Angebote des Druckerzeugnisses im Rahmen von Mannschaftslisten, Spielberichten oder Livetickern verwendet und an die Verleger von Druckwerken sowie Anbieter von OnlineMedien zum Zwecke der Berichterstattung über Amateur- und Profifußball übermittelt werden darf. O ja (Im Fall von Minderjährigen unter 13 Jahren ist die Zusatzerklärung für Minderjährige unter 13 Jahren zwingend erforderlich) O nein Die Einwilligung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen durch den Spieler / die Spielerin oder gesetzlichen Vertreter widerrufbar. Der Widerruf kann gegenüber dem aktuellen Verein oder nach einer entsprechenden Selbstregistrierung auf FUSSBALL.DE durch den Spieler online erfolgen.
Im Falle eines Widerrufs gegenüber dem Verein muss durch den Verein das Veröffentlichungskennzeichen im DFBnet unverzüglich entfernt werden.